Gasmangel: Wohnungsverband will Mindesttemperatur senken

Gasmangel: Wohnungsverband will Mindesttemperatur senken

Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) fordert, die gesetzliche Mindesttemperatur in Wohnungen zu senken, sollte das Gas noch knapper werden. Einen ähnlichen Vorschlag machte die Bundesnetzagentur. Kritik kommt vom Mieterbund.

Vorschlag des GdW

„Sollten die Gaslieferungen nach Deutschland künftig weiter deutlich eingeschränkt werden und es zu einer Mangelsituation kommen, sollte der Rechtsrahmen so angepasst werden, dass weitere Absenkungen der Mindesttemperatur auf eine maximale Untergrenze von 18 Grad tagsüber und 16 Grad nachts möglich werden“, fordert GdW-Präsident Axel Gedaschko. Derzeit müssen Vermieter im Winter eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad gewährleisten.

Auch Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, gibt an, derzeit mit der Politik über eine Senkung der Heizvorgaben für Vermieter zu diskutieren. Der CDU-Wirtschaftsrat unterstützt die Forderungen ebenfalls.

Mieterbund setzt auf Freiwilligkeit

Der Deutsche Mieterbund (DMB) bezeichnet die Vorschläge als „unsozial und unzumutbar“. „Wenn man zuallererst bei den Mieterinnen und Mietern mit einem staatlich verordneten ‚Wärmedeckel‘ ansetzt, könnte man dahinter auch die Unterstellung vermuten, sie würden Energie verschwenden. Dies ist jedoch grundfalsch. Gerade Mieterinnen und Mieter achten sehr wohl auf ihre Energiebilanz, schon deshalb, weil ihre Energiekosten sonst allein aufgrund der durch die Decke schießenden Preise immer weiter steigen“ kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten.

 

Aktueller Beitrag

  • 25.01.2024
  • News
Hydraulischer Abgleich: Was Vermieter beachten müssen

Eigentümer und Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit mindestens sechs Wohnungen müssen bis zum 30. September 2024 einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen. Für Vermieter und Eigentümer mit mehr als neun Wohneinheiten endete die Frist bereits im September 2023. Dies legt die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (kurz: EnSimiMaV) fest.

(mehr …)

Artikel lesen

Zurück zur Übersicht