Frohes neues Jahr!

Frohes neues Jahr!

Liebe Kunden und Geschäftspartner,

wir blicken auf ein ereignisreiches Jahr zurück und möchten uns an dieser Stelle für Ihre Treue und die gute Zusammenarbeit mit Ihnen bedanken.

Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch ins Jahr 2023 und wünschen Ihnen, dass sich Ihre Hoffnungen und Erwartungen im neuen Jahr erfüllen.

 

Man blickt nach vorn, ein neues Jahr,
nichts ist mehr so, wie es einst war.
Es herrscht ein Umbruch, ringsumher
und Neues gibt es mehr und mehr.
Veränderung, Vergangenheit –
Wir hoffen auf eine bessere Zeit.
[Oskar Stock]

 

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  • 25.01.2024
  • News
Hydraulischer Abgleich: Was Vermieter beachten müssen

Eigentümer und Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit mindestens sechs Wohnungen müssen bis zum 30. September 2024 einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen. Für Vermieter und Eigentümer mit mehr als neun Wohneinheiten endete die Frist bereits im September 2023. Dies legt die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (kurz: EnSimiMaV) fest.

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