Fröhliche Weihnachten!

Fröhliche Weihnachten!

Liebe Kunden und Geschäftspartner,

auch dieses Jahr brachte neue Herausforderungen mit sich. Dennoch blicken wir optimistisch in die Zukunft und hoffen auf ruhigere Zeiten. Mit diesem Hoffnungsschimmer möchten wir Ihnen und Ihren Lieben wundervolle Festtage und friedliche Weihnachten wünschen.Genießen Sie die Zeit und hoffentlich auch einige freie Tage.

Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Treue, Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit.

 

Frohes Fest!

 

Bäume leuchtend, Bäume blendend,
Überall das Süße spendend,
In dem Glanze sich bewegend,
Alt und junges Herz erregend –
Solch ein Fest ist uns bescheret,
Mancher Gaben Schmuck verehret;
Staunend schaun wir auf und nieder,
Hin und her und immer wieder.

[Johann Wolfgang von Goethe]

 

Aktueller Beitrag

  • 25.01.2024
  • News
Hydraulischer Abgleich: Was Vermieter beachten müssen

Eigentümer und Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit mindestens sechs Wohnungen müssen bis zum 30. September 2024 einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen. Für Vermieter und Eigentümer mit mehr als neun Wohneinheiten endete die Frist bereits im September 2023. Dies legt die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (kurz: EnSimiMaV) fest.

(mehr …)

Artikel lesen

Zurück zur Übersicht