EEG-Umlage: Bundesrat billigt Entlastung der Stromkunden

EEG-Umlage: Bundesrat billigt Entlastung der Stromkunden

Am 20. Mai 2022 hat der Bundesrat einen Bundestagsbeschluss zur vorzeitigen Absenkung der so genannten EEG-Umlage gebilligt. Damit werden Stromkundinnen und -kunden schneller als ursprünglich geplant von den aktuell stark gestiegenen Energiepreisen entlastet.

Entlastungen wegen gestiegener Energiepreise

Die Ampel-Koalition hatte sich wegen der hohen Energiepreise am 23. Februar darauf geeinigt, die EEG-Umlage vorzeitig abzuschaffen. Ursprünglich sollte sie erst zum 1. Januar 2023 gestrichen werden.  Nun sinkt die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 von bislang 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf null ct/kWh. Eine vierköpfige Familie wird dadurch im Vergleich zu 2021 um rund 300 Euro pro Jahr entlastet, heißt es in der Gesetzesbegründung. Stromanbieter sind dazu verpflichtet, die Absenkung in vollem Umfang an ihre Kunden weiterzugeben. Die Ausfälle der Unternehmen betragen rund 6,6 Milliarden Euro und werden vom Bund erstattet.

EEG-Umlage zur Finanzierung von Ökostrom

Die EEG- bzw. Ökostrom-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt. Sie diente dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren und wurde bisher bei den Endkunden über die Stromrechnung erhoben. Im Januar 2022 sank sie auf 3,7 Cent pro Kilowattstunde – dies war der niedrigste Stand seit zehn Jahren.

 

Aktueller Beitrag

  • 25.01.2024
  • News
Hydraulischer Abgleich: Was Vermieter beachten müssen

Eigentümer und Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit mindestens sechs Wohnungen müssen bis zum 30. September 2024 einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen. Für Vermieter und Eigentümer mit mehr als neun Wohneinheiten endete die Frist bereits im September 2023. Dies legt die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (kurz: EnSimiMaV) fest.

(mehr …)

Artikel lesen

Zurück zur Übersicht