Kurz vor Weihnachten hat sich in einer unserer Verwaltungsobjekte ein Großbrand ereignet und das gesamte Gebäude wurde von der Feuerwehr evakuiert. Insgesamt wurden über Drehleitern der Feuerwehr 32 Mieter aus ihren Wohnungen gerettet.
Dabei gab es 11 Verletzte, darunter drei Kinder und zwei verletzte Feuerwehrleute. Nach der Begutachtung des Gebäudes durch unsere hauseigene Technik hat sich herausgestellt, dass das Gebäude unbewohnbar geworden ist. In Kellerbereichen von Wohngebäuden verlaufen wichtige Versorgungsleitungen wie beispielsweise die Stromversorgung der einzelnen Wohnungen, Telefon- und Kabel-TV, die Stromversorgung für Heizung, Beleuchtung, Aufzug, Klingel- und Sprechanlage sowie die Versorgungsleitungen für Gas und Wasser sowie die Abwasserleitungen.
Durch unser Krisenmanagement konnten wir die Aufräumarbeiten noch am selbem Tag vollständig durchführen und ein Team von erfahrenen Elektrikern, Heizungsmonteuren, Reinigungsunternehmen und Entsorgern für Brandschäden konnten unter unserer Bauleitung bereits noch am selben Tag viele Wohnungen wieder bewohnbar machen, die Heizung, Treppenhausbeleuchtung und Aufzugsanlage wieder provisorisch in Betrieb nehmen. Wenig später konnten sämtliche Mieter wieder in ihre Wohnungen zurückehren und die Weihnachtstage in den eigenen vier Wänden verbringen.
Aktueller Beitrag
Eigentümer und Vermieter von Mehrfamilienhäusern mit mindestens sechs Wohnungen müssen bis zum 30. September 2024 einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen. Für Vermieter und Eigentümer mit mehr als neun Wohneinheiten endete die Frist bereits im September 2023. Dies legt die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (kurz: EnSimiMaV) fest.